Stufe 2 · KI-Compliance

KI-Compliance und Artikel 4

Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen seit Februar 2025, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen – dieses Angebot übersetzt die Pflicht in ein tragfähiges Kompetenz- und Governance-Modell.

Kernfragen

  • Welche KI-Systeme sind im Einsatz, und welche Pflichten folgen daraus?
  • Welche Kompetenz braucht welche Rolle – und wie wird sie nachgewiesen?
  • Wie sehen Nutzungsregeln aus, die Sicherheit schaffen, ohne Nutzung zu verhindern?

Ergebnisse

  1. Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme und Rollen
  2. Kompetenzmodell nach Risikoklasse und Rolle
  3. Unternehmens- und sicherheitskonforme Nutzungsregeln für generative KI
  4. Nachweisfähige Dokumentation für Artikel 4

Die KI-Verordnung ist seit 2. Februar 2025 in ihren ersten Teilen anwendbar; Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen. Was „ausreichend“ heißt, ist nicht abschließend definiert – ein Kompetenzmodell je Rolle und Risikoklasse ist der belastbare Weg, es zu belegen.

Dieses Angebot verbindet die rechtliche Anforderung mit dem, was Organisationen ohnehin brauchen: Klarheit, welche Werkzeuge erlaubt sind, wer sie wofür einsetzen darf und wie Qualität gesichert wird.

Einordnung im Navigationsrahmen

Dieses Angebot gehört zu Stufe 2. Die Stufen bauen aufeinander auf, lassen sich aber auch einzeln beauftragen.

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