Kernfragen
- Welche KI-Systeme sind im Einsatz, und welche Pflichten folgen daraus?
- Welche Kompetenz braucht welche Rolle – und wie wird sie nachgewiesen?
- Wie sehen Nutzungsregeln aus, die Sicherheit schaffen, ohne Nutzung zu verhindern?
Ergebnisse
- Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme und Rollen
- Kompetenzmodell nach Risikoklasse und Rolle
- Unternehmens- und sicherheitskonforme Nutzungsregeln für generative KI
- Nachweisfähige Dokumentation für Artikel 4
Die KI-Verordnung ist seit 2. Februar 2025 in ihren ersten Teilen anwendbar; Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen. Was „ausreichend“ heißt, ist nicht abschließend definiert – ein Kompetenzmodell je Rolle und Risikoklasse ist der belastbare Weg, es zu belegen.
Dieses Angebot verbindet die rechtliche Anforderung mit dem, was Organisationen ohnehin brauchen: Klarheit, welche Werkzeuge erlaubt sind, wer sie wofür einsetzen darf und wie Qualität gesichert wird.